Medizinische Massage
eidg. Fachausbildung
Medizinische Massage
Eine fundierte Ausbildung zu einem Beruf mit Zukunft!
Was ist eine medizinische Massage?
Die Medizinischen Masseurinnen und Masseuren sind Fachpersonen des physikalisch-medizinischen Bereichs, die sich mit der manuellen und apparativen Gewebemobilisation befassen.
Sie behandeln Patienten mit verschiedenen Methoden wie Massage oder Verfahren der physikalischen Therapie. Sie bedienen sich insbesondere sogenannter passiver Anwendungen und Techniken, die geeignet sind, abnorme und pathologische Zustände, wie z.B. Schmerzen, Fehlhaltungen und Verspannungen abzubauen, zu beseitigen oder ihnen zuvorzukommen und dadurch die normalen, erwünschten Bewegungsfunktionen zurückzugewinnen, zu erhalten und zu fördern. Durch manuelle und apparative Gewebemobilisation beeinflussen sie innere Organe und Systeme des menschlichen Körpers, wodurch insbesondere die Durchblutung verbessert wird.
Es ist ihr Ziel, pathologischen Zuständen vorzubeugen und normale Bewegungsfunktionen zu erhalten und zu fördern. Sie beteiligen sich auch an gesundheitsfördernden Aktionen und Beratungen. Mit anderen medizinischen Fachpersonen arbeiten sie eng zusammen.
Die Medizinischen Masseure und Masseurinnen behandeln gesunde Patienten sowie Patienten, die an den Folgen von Krankheiten, Unfällen und angeborenen Einschränkungen leiden oder deren Beweglichkeit sowie Leistungsfähigkeit verbessert werden soll. Die Aufgabenbereiche im Gesundheitswesen umfassen:
- Gesundheitsförderung
- Prävention
- Therapie/Behandlung
- Rehabilitation
Übersicht Studiengang
- Fussreflexzonenmassage
- Manuelle Lymphdrainage
- Orthopädie
- Bindegewebs- und Faszienmassage
- Hydrothermologie
- Elektrotherapie
- Medizinische Grundlagen
- Uvm.
Dienstag, 25. März 2025
Fachausbildung
1874 Präsenzstunden
268 Tage
Selbstlernzeit
ca. 1’200 Stunden
Jeden Dienstag
08.30 – 16.30 Uhr
Sie bereiten sich mit einem Kurs oder mehreren Kursen auf eine eidgenössische Berufsprüfung bzw. eine eidgenössische höhere Fachprüfung vor? Der Bund unterstützt Sie dabei. Der Bund übernimmt 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren, wenn Sie im Anschluss an den Kursbesuch die eidgenössische Prüfung absolvieren. Sie erhalten maximal 9500 Franken (Berufsprüfung) bzw. 10500 Franken (höhere Fachprüfung) zurückerstattet.
Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten (admin.ch)
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
1. Sie haben einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Prüfung absolviert. Der gewählte Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen, damit Sie Bundesbeiträge beantragen können. Prüfen Sie das vor dem Kursbesuch: www.meldeliste.ch.
2. Sie haben die Kursgebühren bezahlt. Als Nachweis reichen Sie die auf Ihren Namen ausgestellte(n) Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) der Kursanbieter ein. Wichtig: Bewahren Sie die Dokumente auf.
3. Sie haben die eidgenössische Prüfung absolviert. Sie können die Bundesbeiträge erst beantragen, nachdem Sie die eidgenössische Prüfung absolviert haben. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Wichtig: Bewahren Sie die Prüfungsverfügung auf (ausgestellt durch die Prüfungsträgerschaft).
4. Sie wohnen in der Schweiz. Sie müssen zum Zeitpunkt der eidgenössischen Prüfung Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Das Beitragsgesuch muss innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung eingereicht werden. Der vorbereitende Kurs darf nicht länger als 7 Jahre vor der eidgenössischen Prüfung begonnen haben.
Mit dieser Unterstützung können Sie rechnen:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erstattet Ihnen der Bund 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Diese sind auf der Zahlungsbestätigung des Kursanbieters aufgeführt. • Für die Berufsprüfung erhalten Sie maximal 9500 Franken. • Für die höhere Fachprüfung erhalten Sie maximal 10500 Franken. Wenn Sie zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolvieren, können Sie die Kursgebühren kumulieren. Wichtig: Für die Einreichung eines Beitragsgesuchs müssen die anrechenbaren Kursgebühren insgesamt mindestens 1000 Franken betragen (Bundesbeitrag mind. 500 Franken)
Bildungsstufe
- Abschluss einer beruflichen Grundbildung oder Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität oder gleichwertiger Ausweis
- mind. 1 Jahr Berufserfahrung
Zusätzliche Voraussetzungen
- einwandfreier Leumund bzw. kein Eintrag im Zentralstrafregister, der mit dem Prüfungszweck unvereinbar ist
- menschliches Einfühlungsvermögen und Freude an manuellen Therapien
- Bereitschaft an sich selbst zu arbeiten und über sich hinaus zu wachsen
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens auf Niveau B2)
Dipl. Medizinische Masseurin
Dipl. Medizinischer Masseur