Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Vertragsbedingungen kommen bei jedem Angebot der Siam GmbH Schweizerisches Institut für Alternativmedizin (nachfolgend genannt als SIAM) zur Anwendung.
Vertragsbedingungen
Anmeldebedingungen:
Mit dem Ausfüllen und Einreichen des offiziellen SIAM-Anmeldeformulars kommt ein verbindlicher Ausbildungsvertrag zwischen der teilnehmenden Person und der SIAM GmbH zustande. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
Im Anschluss an die Anmeldung erhalten die Teilnehmenden einen schriftlichen Ausbildungsvertrag, in dem die detaillierten Kursinformationen, insbesondere Kursgebühren, Zahlungsmodalitäten und weitere Vertragsbedingungen, nochmals aufgeführt sind. Dieser Vertrag dient der Klarstellung und Dokumentation, begründet jedoch keine neue Rechtsbeziehung, sondern konkretisiert den bereits mit der Anmeldung geschlossenen Vertrag.
Ist ein Kurs ausgebucht, können Sie beantragen, auf eine Warteliste gesetzt zu werden. Für die Aufnahme in die Ausbildungen muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Die Studierenden müssen körperlich und geistig gesund sein. Entscheidung über eine definitive Aufnahme eines Studenten in einen Ausbildungs- oder Weiterbildungslehrganges liegt bei der Schulleitung. Bei einer definitiven Aufnahme erhalten Sie von der SIAM ein Bestätigungsschreiben.
Unterrichtsorte und Änderungen:
Der Unterricht der SIAM findet in der Regel an den Standorten Kanton Luzern und Kanton Zürich statt. Einzelne Module, Kurse, Workshops oder Ausbildungen können auch an anderen Orten in der Schweiz durchgeführt werden. Die SIAM behält sich das Recht vor, Unterrichtsorte während einer laufenden Ausbildung zu ändern, sofern triftige organisatorische oder betriebliche Gründe vorliegen. Ein Anspruch auf Unterricht an einem bestimmten Standort besteht nicht. Die Teilnehmer:innen werden über allfällige Änderungen des Ausbildungsortes rechtzeitig informiert.
Pensum:
Die Ausbildungen können aus Präsenzunterricht, Onlineunterricht oder Blended Learning bestehen, sowie aus geführter Selbstlernzeit/Diplomarbeit/Homeworks. Das Pensum entspricht den aktuellen Daten.
sowie aus geführter Selbstlernzeit/Diplomarbeit/Homeworks. Das Pensum entspricht den aktuellen Daten.
Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung für Fachausbildungen – mit oder ohne eidg. Abschluss – erfolgt gemäss den vereinbarten Konditionen, welche im Ausbildungsvertrag festgelegt sind. Bei Weiterbildungen und Workshops ist der gesamte Kursbetrag vor Kursbeginn fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die SIAM berechtigt, Mahnkosten zu erheben. Bei der 1. Mahnung werden keine Mahnkosten erhoben. Bei einer 2. Mahnung fallen Mahnkosten in der Höhe von CHF 20.00 an. Bei einer 3. Mahnung fallen Mahnkosten von CHF 50.00 an. Mahnkosten und Betreibungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Die SIAM behält sich das Recht vor, Studierende bei Nichtbezahlen der Kursgebühren, so lange vom Unterricht zu suspendieren, bis der geforderte Betrag beglichen wurde. Das Fernbleiben vom Unterricht in einem solchen Fall, gilt als «Absenz» und die Stunden müssen nachgeholt werden.
Zahlungsweise und Ratenstruktur bei Ausbildungsbeginn:
Die Ratenzahlung erfolgt zur Finanzierung des Gesamtkurspreises und stellt keine monatlich einzeln abgerechnete Leistung dar. Die monatlichen Raten ergeben sich aus der gleichmässigen Verteilung des Gesamtpreises auf die vereinbarte Laufzeit (Semester, 36 oder 48 Monate).
Die erste Monatsrate ist unabhängig vom Einstiegsdatum innerhalb des Kalendermonats vollständig zu entrichten. Eine anteilige Reduktion der ersten Monatsrate erfolgt nicht. Dies gilt auch bei einem Ausbildungsstart nach dem 15. eines Monats.
Sofern nicht anders vereinbart oder ausdrücklich durch die Zahlung bezeichnet, gilt eine geleistete Rate stets als Zahlung für den Monat, in dem sie fällig ist. Erfolgt die Zahlung per Dauerauftrag oder ohne konkrete Monatszuweisung, wird die Zahlung gemäss Art. 86 OR auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet.
Abmeldungen nach Kursanmeldung mit dem Anmeldeformular:
Schriftliche Abmeldungen sind ohne Kostenfolge bis 8 Wochen vor Kursbeginn möglich. Nachträgliche Abmeldungen bis zum Kursbeginn werden mit der jeweiligen Einschreibgebühr belastet. Diese Kosten sind auch bei einer späteren Vertragsauflösung geschuldet.
Annullationsbedingungen:
Annullationen müssen schriftlich und eingeschrieben eingereicht werden. Massgebend ist das Datum des Poststempels.
Annullationsfristen und Annullationsgebühren:
Bei Abbruch einer Aus- oder Weiterbildung werden keine Einschreibgebühren zurückerstattet.
Fachausbildungen (Eidgenössischen Ausbildungen): Der Besuch für einen Lehrgang kann unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist auf Ende jeden Monats gekündigt werden. Dies entspricht 6 Monatsraten, die 30 Tage nach der Kündigung fällig werden.
Aus- und Weiterbildungen sowie Workshops: Kündigungen/Abmeldungen von Kursen bis 30 Tage vor Beginn sind kostenlos. Annullationskosten ab 30 Tage vor Kursbeginn betragen 50% vom Gesamtpreis des Kurses. Bei Abmeldung 14 Tage vor und nach Kursbeginn, bei nicht Erscheinen oder Abbruch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sind 6 Semesterraten geschuldet – unabhängig davon, wie viele Unterrichtsmonate oder Unterrichtstage besucht worden sind. Von der SIAM gewährte Rabatte verfallen bei Nichtantreten der Ausbildung oder deren Abbruch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.
Anpassungen der Module und Lehrgänge, Studiengebühren und Dozenten:
Es bleibt der SIAM vorbehalten, bei Bedarf Dozentenwechsel vorzunehmen oder neue Module in die Ausbildung einzufügen, sowie Module aus der Ausbildung zu entfernen.
Es bleibt der SIAM vorbehalten, alle Studiengänge und Module jederzeit den betriebswirtschaftlichen Umständen anzupassen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann die SIAM einen Lehrgang oder ein Modul auflösen, zusammenlegen oder verschieben
Eine Anpassung der Kostenstruktur und / oder der Präsenzzeiten erfolgt in Absprache mit den Studierenden. Dozentenwechsel bleiben vor und während der Studienzeit vorbehalten. Zuständig ist die Schulleitung. Die zeitliche Einteilung der Module innerhalb eines Studienganges und / oder allfällige fachliche und inhaltliche Änderungen bleiben der Schulleitung vorbehalten.
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den AGB bleiben vorbehalten.
Lehrmittel:
Skripte der SIAM, welche als obligatorisch deklariert werden, resp. Unterlagen der SIAM, welche die Dozierenden im Unterricht abgeben, sind in den Studiengebühren inbegriffen. Kosten für zusätzliche Bücher und zusätzliches Material, welche obligatorisch deklariert oder empfohlen werden, müssen
von den Studierenden selbst angeschafft werden. Die Kosten tragen die Studierende. Bereits ausgehändigte Skripts können bei Verlust im Sekretariat bezogen werden (gebührenpflichtig).
Zertifikate / Diplome
Grundsätzlich müssen alle Module der Ausbildung besucht werden. Zertifikate und Diplome können nur dann ausgestellt werden, wenn die Bedingungen des entsprechenden Prüfungsreglements vollständig erfüllt und die gesamten Studiengebühren beglichen sind.
Anrechnung früherer Lernleistungen (AfL):
Falls die Studierenden die notwendigen Kenntnisse, respektive Kompetenzen nachweisen können (im Sinne einer AfL) können sie von der Teilnahme bestimmter Module dispensiert werden. Das Formular AfL ist bei Anmeldung einzureichen und wird zu einem späteren Zeitpunkt nicht angerechnet.
Kündigung durch die Schule:
Die SIAM GmbH behält sich das Recht vor, den Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Verhalten der teilnehmenden Person, das die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Dazu zählen unter anderem:
- wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung oder gegen Weisungen der Schulleitung,
- schwerwiegende Störungen des Unterrichts oder Schulbetriebs,
- ehrverletzendes, diskriminierendes oder gewalttätiges Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden oder Mitarbeitenden,
- Zahlungsverzug trotz Mahnung,
- Verstöße gegen die vertraglich vereinbarten Pflichten,
- das Verhalten des/der Teilnehmenden massiv gegen die Vertragstreue oder den schulischen Frieden verstößt,
- insbesondere wenn durch aggressives, destruktives oder respektloses Verhalten das Vertrauensverhältnis zerstört wird.
Die Kündigung erfolgt schriftlich unter Angabe der Gründe. Bereits bezahlte Kursgelder werden – sofern nicht anders geregelt – nicht zurückerstattet, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung.
Prüfungen:
Es werden regelmässig Prüfungsdaten angeboten. Bei nicht Bestehen einer Prüfung kann diese wiederholt werden. Die Wiederholung an einem ausserordentlichen Prüfungstermin ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden individuell – je nach Lehrgang – berechnet. Die Höhe der Prüfungsgebühr kann beim Sekretariat nachgefragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Prüfung dann zu wiederholen, wenn nachfolgende Studierende ihren Abschluss haben. In diesem Fall reduziert sich die Gebühr um 50 %. Die Studierenden bemühen sich selbstständig um einen neuen Prüfungstermin bei der Schulleitung oder im Sekretariat.
Versicherungen:
Sämtliche Versicherungen sind Sache der Studierenden. Für Unfälle sowie Diebstahl während der Ausbildungszeit übernehmen wir keine Haftung.
Datenschutz:
Die SIAM hält sich in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Daten von Studierenden an die Vorgabe des schweizerischen Datenschutzgesetzes.
Copyright, geistiges Eigentum:
Die zur Verfügung gestellten Nutzungsrechte für sämtliche Studiengänge, mit deren umfassenden Inhalten für die Lehrgänge wie Videos, Audioaufnahmen, Texte, Unterlagen zum Downloaden, das Logo, Unterrichtsmaterial etc. und das damit verbundene Know-how sind geistiges Eigentum der SIAM. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte sind vorbehalten. Die Inhalte sind nur für den lizenzierten Gebrauch bestimmt. Alle Verwendungen, ausser zur Erfüllung des Bildungszweckes,
insbesondere das Verbreiten, die Bearbeitung und die Vervielfältigung sind nicht erlaubt bzw. bedürfen einer Zustimmung des Siam Institutes.
Schulverweis:
Die SIAM behält sich in Fällen wie illoyalem Verhalten, Ehrverletzung, sexuelle Belästigung, Nichteinhalten der Schulregeln, vorsätzlicher Sachbeschädigung etc. oder Nichtbezahlen des Studiengeldes den Ausschluss von Studiengängen vor. In diesen Fällen ist das gesamte Studiengeld innert 30 Tagen geschuldet.
Hausordnung:
Regeln für den Aufenthalt in der Schule:
- Pünktlichkeit ist selbstverständlich. Studierende wie Dozierende erscheinen rechtzeitig in der Schule, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann und der Unterrichtsablauf nicht gestört wird.
- Das Anbringen von Plakaten und Werbung, das Verteilen von Schriften und Flugblättern, bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung.
- Ohne Erlaubnis der Schulleitung dürfen keine Verkaufsveranstaltungen stattfinden.
- Jeglicher Alkohol- und Drogenkonsum ist in der Schule verboten.
- Verluste und Schäden melden Sie bitte umgehend im Sekretariat.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Ausnahmen werden seitens der Schulleitung ausgesprochen.
- Handys sind während dem Unterricht nicht gerne gesehen.
- Das Filmen während des Unterrichts ist nicht gestattet.
Wir wünschen uns eine Schule, in der sich alle wohl fühlen.
- Hygiene und Sauberkeit sind selbstverständlich.
- Das Rauchen ist nur ausserhalb der Schule erlaubt.
- Die Verpflegung ist in den Schulzimmern untersagt. Es sind nur Getränke aus verschliessbaren Flaschen erlaubt.
- Die Schulzimmer sind sauber, aufgeräumt zu verlassen. Die Fenster sollten geschlossen und das Licht gelöscht werden.
- Für Beschädigungen, Diebstahl oder Verunreinigungen werden die verursachenden Personen haftbar gemacht.
- Die Toilettenanlagen und Räumlichkeiten sollen sauber gehalten und so verlassen werden, wie Sie diese selbst anzutreffen wünschen.
- Die SIAM haftet nicht für allfälligen Diebstahl.
Gerichtsstand:
- Für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Luzern.
Version 1.2
Oberkirch, 16. April 2025